Personenschutz |
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In manchen Situationen kann es notwendig sein, einen Personenschutz zu veranlassen. Entweder wendet sich der Betroffene selbst an die Detektei und bringt diesen Wunsch hervor. Oder aber die Detektei und deren Mitarbeiter bestehen von sich aus auf einen Personenschutz, weil beispielsweise bei den Ermittlungen erschütternde Tatsachen ans Licht kamen und ihr Arbeitgeber nun nicht mehr sicher zu sein scheint. Je nachdem, was erforderlich ist, kann der Personenschutz sowohl bewaffnet als auch unbewaffnet erfolgen. Durchgeführt wird der Personenschutz nur von Mitarbeitern der Detektei, die schon eingehende Erfahrungen auf diesem Gebiet gesammelt haben. Wenn möglich sollte der Personenschutz auch unauffällig von Statten gehen und die Person, welche zu schützen beabsichtigt wird, nicht in ihrem normalen Alltag eingeschränkt werden. Die Anforderungen, welche im Bereich Personenschutz an die Detektive gestellt werden, sind also ziemlich hoch. |
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