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1. Dienstauftrag
(Beauftragung/Beauftragung)
Wenn man eine Detektei beauftragt, geht man damit einen so genannten Dienstvertrag mit den jeweiligen Detektiven ein. Fest verankert sind die Rechte und Pflichten bei einem solchen Dienstauftrag im BGB. ...
2. Unterlassung
(Tätigkeitsbereiche /Tätigkeitsbereiche )
Die Arbeit einer Detektei kann auch dann gefordert werden, wenn es um eine so genannte Unterlassung geht. Erst durch die Beobachtungen und Dokumentationen eines Detektivs bekommt man handfestes Material, ...
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