Schwarzarbeit
Dass jemand eine Detektei damit beauftragt, jemanden der Schwarzarbeit zu überführen, kann verschiedene Ursachen haben. Beispielsweise kann es sein, dass der Chef Verdacht schöpft, dass sein Arbeitgeber noch unter der Hand für andere arbeitet. Aber auch öffentliche Stellen können das Bedürfnis haben, die Schwarzarbeit einer Person überführen zu lassen.

Gearbeitet wird durch die Detektei beim Verdacht auf Schwarzarbeit ebenso wie beim Verdacht auf einen Versicherungsbetrug, hauptsächlich mit Kameras. Gefordert ist jetzt eine ständige und fachgenaue Observation durch den Detektiv. Wichtig hierbei ist auch, dass der Verdächtige seine Beobachter nicht bemerkt, da er sonst gewarnt ist und sein Verhalten entsprechend anpassen kann.

Da Schwarzarbeit in Deutschland ein Strafbestand ist, muss der Überführte damit rechnen, angezeigt zu werden. In der Regel erfolgt diese Anzeige dann aber nicht über die Detektei selbst. Jene liefert lediglich die Beweise, leitet diese an ihren Auftraggeber weiter und tritt später gegebenenfalls als Zeuge vor Gericht auf.

 
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