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Unterlassung
Ein Unterlassungsanspruch hat ein Bürger/ eine Bürgerin dann, wenn er/ sie wiederholt in seinem/ ihrem Eigentum, Besitz oder sonstigen Rechten gestört wird. Vor Gericht kann dann durchgesetzt werden, dass NachbarInnen, WettbewerberInnen, Ex-PartnerInnen und andere Personen ihr störendes Verhalten beenden. Grundlage dafür ist aber ein gerichtlich verwertbarer Beweis für die Störung. Diesen können PrivatdetektivInnen durch Observation oder Rechercheverfahren generieren, so dass der Rechtsanspruch auch durchgesetzt werden kann.Kostenlos eintragen
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Kommentare
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SSK Security GmbH
4.5 von 5 (4 Votes)Autor: M.
Auf professionelle Art und Weise haben Sie mir in meinem Anliegen geholfen! ...gerne wieder!
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