Unterlassung
Die Arbeit einer Detektei kann auch dann gefordert werden, wenn es um eine so genannte Unterlassung geht. Erst durch die Beobachtungen und Dokumentationen eines Detektivs bekommt man handfestes Material, welches man gegebenenfalls vor Gericht vorlegen kann.

In einigen Fällen bestehen Personen auf eine Unterlassung von der Anwendung von Videokameras. Beispielsweise gibt es Nachbarn, welche ihr Grundstück rund um die Uhr durch diverse Kameras überwachen lassen. Da bleibt es nicht aus, dass beim Schwenken der Kameras auch mal das Nachbargrundstück auf dem Videoband zu sehen sein wird. Je nachdem, welcher genaue Sachverhalt vorliegt, kann die Nachbarin eine Unterlassung beantragen, da sie sich in ihrem Privatleben gestört fühlt. Ob einem solchen Antrag auf Überlassung auch tatsächlich stattgegeben werden kann, hängt nicht zuletzt von der sauberen Arbeit des Detektivs ab. Dieser muss dokumentieren, dass es sich hier tatsächlich um eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte handelt.

 
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