| Dienstauftrag |
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Wenn man eine Detektei beauftragt, geht man damit einen so genannten Dienstvertrag mit den jeweiligen Detektiven ein. Fest verankert sind die Rechte und Pflichten bei einem solchen Dienstauftrag im BGB. Laut diesem schuldet einem die Detektei keinen Erfolg, da dieser selbst bei einem Dienstauftrag niemals garantiert werden kann. Bevor man einen Dienstauftrag an einen Detektiv vergibt, sollte man sich vergewissern, dass die Detektei über einen guten Ruf verfügt. Wer gleich die erstbeste Detektei beauftragt, hat wenig Chancen auf Erfolg. Oftmals kann man sich im Freundes- und Bekanntenkreis umhören und dort den ein oder anderen Tipp erlangen. Hat man einige Detekteien ausgesucht, sollte man mit diesen aber erstmal ein Beratungsgespräch vereinbaren um dann nach Qualifikationen und Sympathie zu entscheiden, welcher Detektei man letztendlich den Dienstauftrag erteilen möchte. |
Detekteien-Lexikon
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