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Strafverfolgungsbehörden

Eine Strafverfolgungsbehörde wird nicht immer tätig. Es müssen schon triftige Gründe vorliegen, damit die Arbeit der Strafverfolgungsbehörde gerechtfertigt werden kann.

Hier kommt der Detektiv oder eine Detektei ins Spiel. Überall dort, wo die staatlichen Strafverfolgungsbehörden nicht tätig werden können, agieren Detekteien. Nicht selten werden Detekteien deswegen bei zivilrechtlichen Angelegenheiten kontaktiert. Darunter fällt beispielsweise Schwarzarbeit, die trotz ärztlicher Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit durchgeführt wird. Dennoch stehen sich Detekteien und die Strafverfolgungsbehörden keinesfalls als Konkurrenten gegenüber. Sie sind vielmehr als Gegenspieler anzusehen, bei welchen das eine Organ greift, wo es das andere aus gesetzlichen Gründen nicht kann.




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